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   BPatG, 21.05.2001 - 30 W (pat) 38/00   

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BPatG, 21.05.2001 - 30 W (pat) 38/00 (https://dejure.org/2001,30882)
BPatG, Entscheidung vom 21.05.2001 - 30 W (pat) 38/00 (https://dejure.org/2001,30882)
BPatG, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 30 W (pat) 38/00 (https://dejure.org/2001,30882)
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  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 21.05.2001 - 30 W (pat) 38/00
    Ein gedankliches Inverbindungbringen unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens scheitert schon daran, daß der gemeinsame Bestandteil RARE wegen seines beschreibenden Inhalts einen Hinweischarakter auf die Widersprechende nicht besitzen kann; eine sonstige (gedankliche) Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (die den Verbraucher veranlassen könnte wegen der Nähe der Marken an einen irgendwie gearteten wirtschaftlichen Zusammenhang der Unternehmen zu denken) kommt wegen des geringen Schutzumfangs der Widerspruchsmarke nicht in Betracht (vgl hierzu BGH MarkenR 2001, 204 ­ EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 21.05.2001 - 30 W (pat) 38/00
    Das selbständig kennzeichnende Hervortreten eines Markenteils, mit der Folge, daß der Gesamteindruck durch diesen Bestandteil allein bestimmt wird, ist die Ausnahme und auch bei mehrgliedrigen Zeichen nur dann anzunehmen, wenn der andere Markenteil zB wegen einer besonders deutlichen Kennzeichnungsschwäche in den Hintergrund tritt (BGH MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH, MarkenR 2000, 321 - PAPAGALLO).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 21.05.2001 - 30 W (pat) 38/00
    Das selbständig kennzeichnende Hervortreten eines Markenteils, mit der Folge, daß der Gesamteindruck durch diesen Bestandteil allein bestimmt wird, ist die Ausnahme und auch bei mehrgliedrigen Zeichen nur dann anzunehmen, wenn der andere Markenteil zB wegen einer besonders deutlichen Kennzeichnungsschwäche in den Hintergrund tritt (BGH MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH, MarkenR 2000, 321 - PAPAGALLO).
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